Alle Informationen zum Abgasskandal, Ihre Rechte und Möglichkeiten.
Wir sind eine der führenden Kanzleien in Deutschland, wenn es um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche geht. Wir beraten Sie gerne und umfassend.
Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche
Ihr Ansprechpartner für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen für Kunden, Anleger und Aktionäre von VW, Audi, Škoda und Seat.
Unsere seit Jahren auf Kapitalmarktrecht und Massenverfahren spezialisierten Anwälte der Kanzlei KMP3G Rechtsanwälte München sind sich sicher, dass durch die durchgeführten und bereits zugestandenen Abgasmanipulationen an Fahrzeugen der Volkswagen AG, der Audi AG, von Škoda und Seat eine Marktmanipulation durch die Volkswagen AG stattgefunden hat. Dies betrifft sowohl Autokäufer der jeweiligen Marken, als auch Aktionäreund Anleger.
Schadensersatzansprüche für KFZ-Käufer
Volkswagen hat zugegeben, Dieselmotoren in Modellen von VW, Škoda, Seat und Audi so manipuliert zu haben, dass sie die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten, aber auf der Straße ein Vielfaches an Stickoxiden absondern.
Durch dieses Verhalten hat sich der Volkswagen Konzern gegenüber den Käufern wohl schadensersatzpflichtig gemacht, da Volkswagen seine Kunden über die wahren Eigenschaften seiner Fahrzeuge getäuscht hat.
Welche Schäden haben Fahrzeugeigentümer und Autofahrer?
Ist auch ein Rücktritt vom Kauf möglich?
Da auch an deutschen Motoren eine Manipulation zugestanden wurde, können Autokäufer unter Umständen den Kauf rückabwickeln oder die Wertdifferenz erstattet bekommen.
Welche Modelle sind betroffen?
Grundsätzlich handelt es sich um das Dieselaggregat EA189.
Schadensersatzansprüche für Aktionäre und Anleger
In erster Linie dürften die Ansprüche auf eine nicht ausreichende Information der Aktionäre zurückzuführen sein. Die amerikanische Umweltbehörde hat ihre Untersuchungen zu den Manipulationen, der Abgaswerte von Dieselfahrzeugen, allem Anschein nach bereits im Jahre 2014 begonnen. Nach dem deutschen Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind Aktiengesellschaften verpflichtet, Insiderinformationen, die sie unmittelbar betreffen, unverzüglich zu veröffentlichen. Diese Publizitätspflicht des § 15 WpHG gilt insbesondere für Informationen, die für die weitere Kursentwicklung erheblich sind.
Eine etwaige Haftung der Volkswagen AG nach § 37 b WpHG hätte zur Folge, dass der betroffene Anleger/Aktionär die Wahl zwischen einer Rückabwicklung des getätigten Geschäfts und der Geltendmachung eines Kursdifferenzschadens hätte.
Sollten Sie Ihre Aktien, Derivate oder Zertifikate der Volkswagen AG nach der erfolgten Marktmanipulation erworben haben, sollten Sie die besten Aussichten auf Schadensersatz haben.
Wegen dieser unterbliebenen Information kommen Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG wegen erlittener Kursverluste in Frage. Anleger, die Aktien der Volkswagen AG in Kenntnis der nicht veröffentlichten Informationen nicht erworben hätten, können den Erwerb der Aktien rückabwickeln oder den durch den Kursverlust erlittenen Differenzschaden verlangen.