Die Sicherheitspanne vom 28.7.2018 am Münchner Flughafen wird noch ein weiteres, juristisches Nachspiel haben. Das Flugrechtportal Flugrecht.de will gerichtlich klären lassen, ob der Flughafen gegenüber den betroffenen Passagieren schadensersatzpflichtig ist. Mit der Klage wurde unsere Kanzlei beauftragt.
Die Fehler im Sicherheitsbereich am Münchner Flughafen am 28.7.2018 verursachten für 31.121 Passagiere zum Teil mehrtägige Verspätungen, über 2.000 Personen mussten sogar am Flughafen auf Feldbetten übernachten. 20.000 Koffer wurden zum Teil erst nach Tagen den Besitzern zugestellt. Der Schaden für den Airport und die Fluggesellschaften gehen in die Millionen. Aber auch die Passagiere erlitten erhebliche Schäden. Mehraufwendungen für Hotelübernachtungen, verlorene Urlaubstage, verpasste Termine, alles verbunden mit erheblichem Stress für die Betroffenen, insbesondere für die Familien mit Kindern.
Das Flugrechte-Portal Flugrecht.de ist der Überzeugung, dass der Flughafen München die verlorene Zeit pauschaliert entschädigen muss. Als Maßstab für Schadenserhöhe hilft die Analogie zur EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004, die einen pauschalen Schadensersatz von bis zu 600 Euro pro Passagier vorsieht.
Mit einer ersten Musterklage wurde unsere Kanzlei beauftragt. Alle betroffenen Passagiere können sich über das untenstehende Formular eintragen und werden nach Abschluß der Musterklage über die Ergebnisse und ihre möglichen Ansprüche informiert. Kosten entstehen für die Registrierung nicht. Melden Sie sich jetzt an. Wir erwarten bis zu 600 Euro Entschädigung pro Passagier bei positivem Ausgang der Klage.
Hiermit registrieren Sie sich für den Newsletter rund um unsere Klage gegen den Flughafen München (Sicherheitspanne am 28.7.2018). Bitte tragen Sie sich nur ein, wenn Sie zu den betroffenen Passagieren gehören.